J. Werner Theunert

Rechtsanwalt

Aktuelles zum Mietrecht


Eine mehrfach verspätete Mietzahlung kann nach Erfolg der Abmahnung eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen

Die mehrfach verspäteten Mietzahlungen reichten nach Auffassung  des BGH (Urteil vom 11.01.2006, AZ.  VIII  ZR 364/04) bei Ausspruch einer Abmahnung aus, die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB auszusprechen, da dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund einer nachhaltigen Störung des Vertrauens in zukünftige pünktliche Zahlungen des Mietzinses gestört seien. Der BGH folgte damit nicht dem Berufungsgericht, das noch mindestens drei Zahlungsverzögerungen innerhalb eines Jahres forderte. Vielmehr indiziere das Abmahnungserfordernis den wichtigen Grund des Klägers (= Vermieters), dem Mieter eine letzte Gelegenheit eines vertragsmäßigen Verhaltens einzuräumen, das sich hier nicht erfüllt hatte.

Stand: 19.07.2006

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