J. Werner Theunert
Rechtsanwalt
Aktuelles
zum Mietrecht
Eine mehrfach verspätete
Mietzahlung kann nach Erfolg der Abmahnung eine fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen
Die mehrfach verspäteten Mietzahlungen reichten nach
Auffassung des BGH (Urteil vom 11.01.2006, AZ. VIII
ZR 364/04) bei Ausspruch einer Abmahnung aus, die fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB
auszusprechen, da dem Vermieter die Fortsetzung des
Mietverhältnisses auf Grund einer nachhaltigen Störung des
Vertrauens in zukünftige pünktliche Zahlungen des Mietzinses
gestört seien. Der BGH folgte damit nicht dem Berufungsgericht,
das noch mindestens drei Zahlungsverzögerungen innerhalb eines
Jahres forderte. Vielmehr indiziere das Abmahnungserfordernis den
wichtigen Grund des Klägers (= Vermieters), dem Mieter eine letzte
Gelegenheit eines vertragsmäßigen Verhaltens
einzuräumen, das sich hier nicht erfüllt hatte.
Stand: 19.07.2006
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